Wildbachbegehung am 16. Mai 2023

Unsere Gemeinde ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Wildbäche im Gemeindegebiet begehen zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen oder Beeinträchtigungen (Holzablagerungen, Holzverklausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren. In Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse mit den dazugehörigen enormen Abflussmengen, ist dies eine wichtige Vorkehrung für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung und ihrer Besitztümer.
In unserer Gemeinde wird die Wildbachbegehung 2023 von einem Expertenteam der Firma umwelterkundung.at durchführt, welche sämtliche Wildbäche auf Übelstände überprüfen. Die vorgefundenen Übelstände werden dokumentiert und den Grundstückseigentümer*innen anschließend schriftlich mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände ehestmöglich zu beseitigen. Wir bitten die Wald- und Grundstückseigentümer*innen im Eigeninteresse bereits vor der Begehung bestehende Ablagerungen zu entfernen und zukünftig keine Ablagerungen mehr vorzunehmen.
Im Sinne der Gefahrenprävention bitten wir die Bürger*nnen unserer Stadtgemeinde die Firma umwelterkundung.at bei der Wildbachbegehung zu unterstützen, indem Sie Ihnen den Zugang zu den Wildbächen gewähren und vorgefundene Übelstände ehestmöglich beseitigen.
Wir danken sehr herzlich!