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Wohnsitz An- und Ummeldung

  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (Meldezettel) ausgefüllt werden.
  • Anmeldungen per Fax oder Internet sind nicht möglich.
  • Verantwortlich für die Anmeldung sind die UnterkunftnehmerInnen.
    ◦ Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
    ◦ Besachwaltete Menschen müssen von den UnterkunftgeberInnen bzw. SachwalterInnen angemeldet werden.
  • Nichtösterreichische StaatsbürgerInnen: Die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts müssen beachtet werden.
  • Eintragung in das Standarddokumentenregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet, vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumentenregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Stadtgemeinde Spielberg.

  • Antragsformular, das ist der Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben.
  • Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
    ◦ Identitätsdaten des (der) Meldepflichtigen: Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
    ◦ Etwaige akademische Grade (z. B. Verleihungsurkunde)
    ◦ Eventuell Mietvertrag, Auszug aus dem Grundbuch, Kaufvertrag
    ◦ Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss
    ◦ Eventuell rechtskräftiger Beschluss über die Sachwalterschaft
  • Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.
  • Soll Ihr bisheriger Hauptwohnsitz als weiterer Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden (oder umgekehrt):
    ◦ Ein weiteres Antragsformular für diesen Wohnsitz, das heißt ein aktueller Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und Ihnen unterschrieben

Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist nicht ausreichend


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