Betreuungskosten sind absetzbar!
Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von EUR 2300 pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden.
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden.
Informationen unter: www.kinderbetreuungskurs.at.