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Ihre behördliche ID Austria-Registrierung am Stadtamt

Wir unterstützen Sie am Weg zu Ihrer elektronischen Identität! Datei:ID Austria logo (2023).svg – Wikipedia

 

Die Stadtgemeinde Spielberg ist nun eine eingetragene ID Austria-Registrierungsstelle. Wir bieten Bürger:innen unserer Gemeinde sowie auch externen Antragsteller:innen Unterstützung bei der Registrierung der ID Austria. Voraussetzungen sind eine österreichische Staatsbürgerschaft und ein geeignetes Smartphone.

 

Was ist die ID Austria?

Die ID Austria ermöglicht Menschen sich sicher online zu identifizieren und damit digitale Services zu nutzen. Die Nutzung funktioniert einfach und bequem: Sie melden sich bei einem Online-Service mit Ihrer ID Austria an oder signieren ein Dokument und bestätigen die Verwendung der ID Austria mit der App „ID Austria“.

  • ID Austria ermöglicht es Ihnen, die eigene Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachzuweisen.
  • Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services. Sie kann im behördlichen Umfeld und auch darüber hinaus genutzt werden. Die Nutzung ist kostenfrei.
  • Die ID Austria kann auch außerhalb von Österreich für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden.

Mehr Informationen rund um die ID Austria finden Sie hier: ID Austria - Digital Austria

 

So funktioniert die behördliche ID Austria-Registrierung am Stadtamt Spielberg:

Holen Sie sich Ihre ID Austria – einfach einen Termin vereinbaren und mit einem Lichtbildausweis und Ihrem Smartphone vorbeikommen:

 

1. Termin online vereinbaren
Bitte nutzen Sie ausschließlich das unten angeführte Online-Formular, um einen Termin am Stadtamt Spielberg zu vereinbaren.

2. Persönlich zum vereinbarten Termin kommen:
Wir freuen uns auf Ihren Besuch: Stadtamt Spielberg; 2. OG, Raum Nr. 20 (Technik); Ihr Ansprechpartner: Mario M. Wolfsberger

3. Zum vereinbarten Termin mitnehmen:

  • Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein (Bitte beachten: Führerschein nur in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Ihr Smartphone (Weitere Infos zu technischen Voraussetzungen finden Sie in der offiziellen Checkliste der ID Austria.)
  • Gegebenenfalls Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate), nur wenn: der österreichische Reisepass länger als 6 Jahre abgelaufen ist oder der österreichische Personalausweis länger als 1 Jahr abgelaufen ist und Sie kein Lichtbild bei einer e-card-Erfassungsstelle abgegeben haben.

Nutzen Sie die offizielle ID Austria-Checkliste für Ihren Behördentermin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

 
4. Behördliche ID Austria-Registrierung am Stadtamt vornehmen

Das Team der Stadtgemeinde führt gemeinsam mit Ihnen die offizielle Registrierung Ihrer ID Austria durch.

5. Ihre ID Austria-Registrierung mit einem Zweitgerät fertigstellen 
Die behördliche Registrierung ist nun agbeschlossen. Nach Ihrem Besuch am Stadtamt ist im letzten Schritt noch eine weitere Registrierung mit einem zweiten Endgerät (Smartphone, Tablet etc.) nötig, um Ihre ID Austria mit der App „ID Austria“ auf Ihrem Smartphone zu verknüpfen (Anleitung: ID Austria mit der App „ID Austria“ verknüpfen).

6. Nun sind Sie bereit mehr als 500 digitale Services mit Ihrer ID Austria zu nutzen!
(z.B. FinanzOnline, Elga, USP Unternehmensserviceportal, Service-Portal der Sozialversicherung etc.)

 

Wichtige Information für alle, die bereits über eine registrierte Handy-Signatur verfügen:

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via „FinanzOnline“ oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig. Diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.
Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und sind bei Fragen gerne für Sie da!

  

Buchen Sie jetzt Ihren Termin!

 

 
 
 
 
 

Politik

Ein kurzer prägnanter Satz zur Einleitung 

DEMOBILD

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Die Gemeinde Spielberg

Wo der Motorsport zuhause ist! 

rondo

Die Stadtgemeinde Spielberg mit einer Gesamtfläche von 2.970 Hektar liegt im Herzen des Aichfeldes im Bezirk Murtal und bildet auf Grund der vorhandenen Strukturen sowohl ein wirtschaftliches, sportliches wie auch kulturelles Zentrum mit überregionaler Bedeutung.

Mit mehr als 5.600 Einwohnern ist Spielberg nicht nur eine ideale Wohngemeinde sondern auch interessanter Wirtschaftsstandort mit optimaler Verkehrsanbindung und moderner Infrastruktur. Eine abwechslungsreiche, weitgehend naturbelassene Landschaft liegt buchstäblich vor der Haustüre und trägt einen bedeutenden Teil zur hohen Lebensqualität bei.

Für ein breitgefächertes Kulturangebot mit hochkarätigen Veranstaltungen im Konzert-, Musical- und Kabarettbereich sorgt das gemeindeeigene Kulturzentrum. Freizeitangebote sowie sportliche Highlights auf der Rennstrecke und rund um den Red Bull Ring in Spielberg kombinieren außerdem ein vielfältiges Unterhaltungsprogramm und sorgen damit für hohe internationale Attraktivität.


 

 
 

Impressum

Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages.
Diese Bedingungen gelten für alle Webseiten der Stadtgemeinde Spielberg.

 

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber: Stadtgemeinde Spielberg
Herausgeber: Stadtgemeinde Spielberg
Ansprechperson: Stadtamtsdirektor Mag. Gernot Holzer

Adresse: Marktpassage 1/B1, 8724 Spielberg
Telefon: 03512/75230 Fax: 03512/7523014
E-Mail: stadtgemeinde(at)spielberg.gv.at
DVR-Nummer der Stadtgemeinde: 0104183

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:
Homepage der Stadtgemeinde Spielberg bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Stadtgemeinde Spielberg.

 

2. Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen gem. § 13 AVG

§ 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sowie auch die Bestimmungen des § 86b der Bundesabgabenordnung 1961 sehen vor, dass die Behörden allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorisch Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Für den Bereich der Stadtgemeinde Spielberg werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Anbringen können außer schriftlich auf dem Postweg rechtswirksam per Telefax (03512 7523014) oder per E-Mail an stadtgemeinde@spielberg.at

Schriftliche Anbringen an die Stadtgemeinde Spielberg richten Sie bitte an folgende Adresse:
Stadtgemeinde Spielberg, Marktpassage 1/B1, 8724 Spielberg.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:

Eine Email darf die Dateigröße von 24 MB nicht überschreiten.

  • Text ASCII text/plain *.TXT
  • Dokument PDF application/pdf *.PDF
  • RTF application/rtf *.RTF
  • MS Office Word application/msword *.DOC
  • MS Office Excel application/msexcel *.XLS
  • Grafik GIF image/gif *.GIF
  • JPEG image/jpeg *.JPG *.JPEG
  • BMP image/bmp *.BMP

Alle anderen Formate insbesonders ausführbare Dateien (*.exe etc.) sowie gepackte Dateien (zip, arj etc.) werden aus Sicherheitsgründen abgeblockt.
Die Stadtgemeinde Spielberg behält sich vor gegen jede Nutzung welche nicht dem Zweck der Webseite entspricht strafrechtlich vorzugehen. Ausserdem können Nutzerdaten gespeichert werden und bei missbräuchlicher Verwendung der Webseiten als Beweis herangezogen werden.

Für Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden ist, gilt folgendes zu beachten:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Amtsstunden:
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen Montag-Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr zur Verfügung.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung. 

 

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Spielberg angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Spielberg keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.
Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Stadtgemeinde Spielberg wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Stadtgemeinde Spielberg als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

 

Konzept, Design und Technische Umsetzung:

mawo-IT

Mario M. Wolfsberger
Homepage: 
http://www.mawo-it.at


© 2015 by mawo-IT

Die auf den Internetseiten der Stadtgemeinde Spielberg enthaltenen Inhalte dienen lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keinerlei Haftung übernommen werden. Für Links und Inhalte der verlinkten Seiten erklären sich die Stadtgemeinde Spielberg und mawo-IT als nicht verantwortlich für deren Inhalt, Gestaltung, Funktion und evt. Rechte.
Jede Nutzung und Weiterverwendung von Inhalten wie Texte, Bilder, Grafiken, Informationen und Daten außerhalb dieser Internetseiten, bedarf ausnahmslos der schriftlichen Genehmigung von mawo-IT.

 

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte
Die Stadtgemeinde Spielberg und mawo-IT prüft und aktualisiert die Informationen auf diesen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Das Herstellen von Verbindungen zu derartigen Websites erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadtgemeinde Spielberg und mawo-IT ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.
Des weiteren behält sich die Stadtgemeinde Spielberg und mawo-IT das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Inhalt und Struktur dieses Internetauftrittes sind urheberrechtlich geschützt!

 

Datenschutz:

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Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

Stadtgemeinde Spielberg
mawo-IT
Photography - Wolfgang Spekner
Patrick Neves Photography
HD Foto Studio Hruby
http://www.istockphoto.com
http://pixabay.com

Amtstafel

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    Auf unserer digitalen Amtstafel finden Sie wichtige Dokumente, Verlautbarungen und Kundmachungen der Stadtgemeinde Spielberg, , wobei wir darauf hinweisen möchten, dass in der digitalen Version kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.
    Die rechtlich relevante Amtstafel der Stadtgemeinde Spielberg befindet sich rechts neben dem Haupteingang zum Stadtamt.

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