Informationen zum Heizkostenzuschuss des Bundes über EUR 400,-
Anspruchsberechtigt sind alle steirischen Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von rund 30.000 Euro sowie alle Personen, die Sozial- oder Wohnunterstützung oder Heizkostenzuschuss des Landes beziehen.
Alle Haushalte, die bereits durch den Bezug von Sozialunterstützung, Wohnunterstützung und Heizkostenzuschuss in der Steiermark erfasst sind, werden den Bundeszuschuss ab Juni 2023 automatisch erhalten. Hierfür ist keine gesonderte Antragstellung notwendig.
Alle Haushalte mit einem Nettojahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro, die bisher noch keine der drei genannten Unterstützungsleistungen (Wohnunterstützung, Sozialunterstützung, Heizkostenzuschuss) erhalten haben, können im Sommer 2023 ein entsprechendes Online-Ansuchen an das Land stellen und erhalten den Zuschuss nach dessen Prüfung. Das Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Spielberg unterstützt bei Bedarf gerne bei der Antragsstellung. Bitte beachten: Die Antragsstellung ist nicht automatisch ab Juni möglich. Wir werden Sie informieren sobald das Antragsformular zur Verfügung steht!
Nähere Informationen unter www.kommunikation.steiermark.at.