Wildbachbegehung 2019
Unsere Gemeinde ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Wildbäche im Gemeindegebiet begehen zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen oder Beeinträchtigungen (Holzablagerungen, Holzver-klausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren.
In Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse mit den dazugehörigen enormen Abflussmengen, ist dies eine wichtige Vorkehrung für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung und ihrer Besitztümer.
In unserer Gemeinde wird die Wildbachbegehung in diesem Jahr von einem Expertenteam der Firma umwelterkundung.at durchführt, welche im Herbst 2019 (ab September) sämtliche Wildbäche auf Übelstände überprüfen. Die vorgefundenen Übelstände werden dokumentiert und den GrundstückseigentümerInnen anschließend mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere, den Wasserlauf hemmende Gegenstände, ehestmöglich zu beseitigen. Wir bitten die Wald- und GrundstückseigentümerInnen im Eigeninteresse bereits vor der Begehung bestehende Abflusshindernisse zu entfernen.
Im Sinne der Gefahrenprävention bitten wir die Bürgerinnen und Bürger von der Stadtgemeinde Spielberg, die Firma „umwelterkundung.at“ bei der Wildbachbegehung zu unterstützen, indem wir Ihnen den Zugang zu den Wildbächen gewähren und vorgefundene Übelstände ehestmöglich beseitigen.
Wir danken sehr herzlich!