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Zeremonie und Trauungsorte

  1. Trauungszeremonie mitgestalten
  2. Standesamtliche Trauungsorte in Spielberg

1. Trauungszeremonie mitgestalten

Die standesamtliche Trauung folgt einem gewissen Ablauf, den die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte bei der Anmeldung des Aufgebots mit Ihnen bespricht. Innerhalb dieses Rahmens haben Sie bei Ihrer Trauung in Spielberg die Möglichkeit, die Feier selbst mitzugestalten.

Musikauswahl:

  • persönliche Zusammenstellung der gewünschten Lieder (Mitnahme einer Abspielmöglichkeit bzw. eines USB-Sticks)
  • eigenständige Gestaltung (z.B. Instrumentalbegleitung oder Musikstücke durch Familie/Freunde oder Band)

Persönliche Gestaltung der Trauungsrede:

  • Wenn Sie möchten, nimmt die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte in der Trauungsrede auf Ihre persönliche Geschichte, Ihre gemeinsamen Hobbys oder Erlebnisse Bezug – stellen Sie dazu einige Stichworte zusammen.
  • Genauso können Sie natürlich auch festhalten, wenn bestimmte Themen nicht erwähnt werden sollen.

2. Standesamtliche Trauungsorte in Spielberg

Trauungssaal der Stadtgemeinde Spielberg
Marktpassage 1
8724 Spielberg

Exklusiv-Trauungsorte nach Absprache mit dem Standesamt Spielberg (höhere Kosten)


 

Veranstaltungen anmelden

  1. Öffentliche vs. nicht öffentliche Veranstaltungen
  2. Veranstaltung vs. Kleinveranstaltung
  3. Formulare und Verordnungen

1. Öffentliche vs. nicht öffentliche Veranstaltungen

Man unterscheidet:

  • Öffentliche Veranstaltungen: Allgemein zugängliche oder allgemein beworbene Unternehmungen, Ereignisse oder Zusammenkünfte, die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der TeilnehmerInnen dienen (z. B. Konzerte, Zeltfeste, Sportevents etc.)
  • Nicht öffentliche/ private Veranstaltungen: Veranstaltungen jeglicher Art mit geladenen Gästen, im privaten Kreis oder nur für Mitglieder eines Vereines (z.B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Jahreshauptversammlungen etc.)

Anmeldung

Nur öffentliche Veranstaltungen müssen gemeldet, angezeigt bzw. bewilligt werden. Zur genauen Vorgehensweise informieren Sie sich bitte beim Standesamt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228.

2. Veranstaltung vs. Kleinveranstaltung

Veranstaltungen

Allgemein als Veranstaltung gelten alle Events, die weniger als 20.000 BesucherInnen (darüber: Großveranstaltung) erwarten und die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der TeilnehmerInnen dienen.

Kleinveranstaltungen

Kleinveranstaltungen sind Veranstaltungen, die nicht mehr als 300 BesucherInnen zählen und zwischen 08:00 und 23:00 Uhr stattfinden oder in Gastgewerbebetrieben innerhalb der rechtlich zulässigen Betriebszeiten stattfinden. Kleinveranstaltungen dürfen nicht mehr als drei Veranstaltungstage dauern.

Mehr zum Thema:

3. Formulare und Verordnungen


Staatsbürgerschafts-Nachweis

  1. So erhalten Sie einen Staatsbürgerschafts-Nachweis
  2. Nötige Dokumente für Erwachsene
  3. Nötige Dokumente für Kinder
  4. Kosten

1. So erhalten Sie einen Staatsbürgerschafts-Nachweis

Als österreichischeR StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis beim Standesamt der Stadtgemeinde Spielberg persönlich beantragen. Bitte bringen Sie dazu die nötigen Dokumente mit.

Zuständige Stelle:

Für den Staatsbürgerschafts-Nachweis ist das Standesamt der Stadt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228 bzw. standesamt@spielberg.at zuständig.

Verleih der Staatsbürgerschaft

Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die dafür zuständige Stelle in der Steiermark ist das Amt der Landesregierung, Referat für Staatsbürgerschaft. (http://www.verwaltung.steiermark.at/.....)

Mehr zum Thema:

2. Nötige Dokumente für Erwachsene

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • eventuell: Heiratsurkunde
  • eventuell: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (z. B. IngenieurIn)

3. Nötige Dokumente für Kinder

Ehelich geborene Kinder bis 18 Jahre benötigen folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • eventuell: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde der Eltern/des Elternteiles

Unehelich geborene Kinder bis 18 Jahre benötigen folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Meldezettel des Kindes
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis der Mutter
  • Vaterschafts-Anerkenntnis

4. Kosten

Der Staatsbürgerschafts-Nachweis kostet:

  • für Kinder bis zum 2. Geburtstag: einmalig gebührenfrei
  • für Kinder nach dem 2. Geburtstag und Erwachsene: 62,30 Euro (42,- Euro Bundesgebühr + 20,30 Euro Verwaltungsabgabe)

Meldung eines Sterbefalls

  1. Sterbefall melden
  2. Nötige Dokumente
  3. Sterbeurkunde und Kosten
  4. Weitere Erledigungen nach einem Todesfall

1. Sterbefall melden

Frist:

Ein Todesfall muss am nächsten Werktag beim örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden („Anzeige des Todesfalls“). Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau erfolgen und die Totenbescheinigung ausgestellt werden.

Welches Standesamt ist zuständig?

  • Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist.
  • Die Beurkundung des Sterbefalls kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.

Wie kann die Meldung erfolgen?

Nach dem Eintreten eines Todesfalls sind gewisse Behördenwege erforderlich. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.

  • Meldung durch das Bestattungsunternehmen: Wenn Sie möchten, kann das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde für die verstorbene Person ausstellen lassen. Übergeben Sie dazu die nötigen Dokumente an das Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die weiteren Schritte.
  • Meldung durch Hinterbliebene: Nach der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw. einen Arzt und der Meldung des Todes können Sie die Sterbeurkunde auch selbst beim Standesamt Spielberg, +43 (0) 3512 / 75230-228 bzw. standesamt@spielberg.at, ausstellen lassen. Bringen Sie dazu die nötigen Dokumente und Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.

2. Nötige Dokumente

Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit, wenn Sie einen Sterbefall beurkunden lassen möchten.

Für die Sterbeurkunde sind folgende Dokumente der verstorbenen Person notwendig:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Meldezettel
  • Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

3. Sterbeurkunde und Kosten

Eine Sterbeurkunde kostet 13,10 Euro je Exemplar (11,- Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

Nach erfolgter Erstbeurkundung können Sie eine weitere Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.

4. Weitere Erledigungen nach einem Todesfall

Viele Stellen werden nach der Meldung des Sterbefalls automatisch verständigt, zum Beispiel die Meldebehörde und der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse).

Meldung bei Arbeitgeber, Banken und Versicherungen

Wichtig ist, den Todesfall beim Arbeitgeber der verstorbenen Person zu melden sowie Geldinstitute und Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls Verträge zu kündigen. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.

Mehr zum Thema:


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Amtstafel

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    Auf unserer digitalen Amtstafel finden Sie wichtige Dokumente, Verlautbarungen und Kundmachungen der Stadtgemeinde Spielberg, , wobei wir darauf hinweisen möchten, dass in der digitalen Version kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.
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