- So erhalten Sie einen Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Nötige Dokumente für Erwachsene
- Nötige Dokumente für Kinder
- Kosten
1. So erhalten Sie einen Staatsbürgerschafts-Nachweis
Als österreichischeR StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis beim Standesamt der Stadtgemeinde Spielberg persönlich beantragen. Bitte bringen Sie dazu die nötigen Dokumente mit.
Zuständige Stelle:
Für den Staatsbürgerschafts-Nachweis ist das Standesamt der Stadt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228 bzw. standesamt@spielberg.at zuständig.
Verleih der Staatsbürgerschaft
Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die dafür zuständige Stelle in der Steiermark ist das Amt der Landesregierung, Referat für Staatsbürgerschaft. (http://www.verwaltung.steiermark.at/.....)
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2. Nötige Dokumente für Erwachsene
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- eventuell: Heiratsurkunde
- eventuell: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (z. B. IngenieurIn)
3. Nötige Dokumente für Kinder
Ehelich geborene Kinder bis 18 Jahre benötigen folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschafts-Nachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
- Heiratsurkunde der Eltern
- eventuell: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde der Eltern/des Elternteiles
Unehelich geborene Kinder bis 18 Jahre benötigen folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschafts-Nachweis der Mutter
- Vaterschafts-Anerkenntnis
4. Kosten
Der Staatsbürgerschafts-Nachweis kostet:
- für Kinder bis zum 2. Geburtstag: einmalig gebührenfrei
- für Kinder nach dem 2. Geburtstag und Erwachsene: 62,30 Euro (42,- Euro Bundesgebühr + 20,30 Euro Verwaltungsabgabe)
- Sterbefall melden
- Nötige Dokumente
- Sterbeurkunde und Kosten
- Weitere Erledigungen nach einem Todesfall
1. Sterbefall melden
Frist:
Ein Todesfall muss am nächsten Werktag beim örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden („Anzeige des Todesfalls“). Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau erfolgen und die Totenbescheinigung ausgestellt werden.
Welches Standesamt ist zuständig?
- Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist.
- Die Beurkundung des Sterbefalls kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.
Wie kann die Meldung erfolgen?
Nach dem Eintreten eines Todesfalls sind gewisse Behördenwege erforderlich. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.
- Meldung durch das Bestattungsunternehmen: Wenn Sie möchten, kann das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde für die verstorbene Person ausstellen lassen. Übergeben Sie dazu die nötigen Dokumente an das Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die weiteren Schritte.
- Meldung durch Hinterbliebene: Nach der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw. einen Arzt und der Meldung des Todes können Sie die Sterbeurkunde auch selbst beim Standesamt Spielberg, +43 (0) 3512 / 75230-228 bzw. standesamt@spielberg.at, ausstellen lassen. Bringen Sie dazu die nötigen Dokumente und Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.
2. Nötige Dokumente
Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit, wenn Sie einen Sterbefall beurkunden lassen möchten.
Für die Sterbeurkunde sind folgende Dokumente der verstorbenen Person notwendig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Meldezettel
- Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
- eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)
3. Sterbeurkunde und Kosten
Eine Sterbeurkunde kostet 13,10 Euro je Exemplar (11,- Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).
Nach erfolgter Erstbeurkundung können Sie eine weitere Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.
4. Weitere Erledigungen nach einem Todesfall
Viele Stellen werden nach der Meldung des Sterbefalls automatisch verständigt, zum Beispiel die Meldebehörde und der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse).
Meldung bei Arbeitgeber, Banken und Versicherungen
Wichtig ist, den Todesfall beim Arbeitgeber der verstorbenen Person zu melden sowie Geldinstitute und Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls Verträge zu kündigen. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.
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