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Meldung einer Geburt

  1. Geburt melden
  2. Nötige Dokumente
  3. Geburtsurkunde und Kosten
  4. Fristen und Regeln für den Vornamen des Neugeborenen

1. Geburt melden

Frist:

Die Anzeige der Geburt muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt erfolgen. Anzeigeverpflichtet ist in der Regel die Leiterin/der Leiter der Krankenanstalt bzw. bei Hausgeburten die Ärztin/der Arzt oder die Hebamme. Danach wird die erste Geburtsurkunde ausgestellt.

Welches Standesamt ist zuständig?

Die Beurkundung einer Geburt erfolgt durch jenes Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständig ist. Das gilt für Hausgeburten in Spielberg.

  • Bei Hausgeburten: Bei einer Hausgeburt füllt die Ärztin bzw. der Arzt oder die Hebamme das Formular „Anzeige der Geburt“ aus. Das Formular muss zum Standesamt Spielberg gebracht werden, gemeinsam mit den weiteren nötigen Dokumenten.

Terminvereinbarung:

Für die Ausstellung der Geburtsurkunde und der weiteren Dokumente im Standesamt Spielberg bitten wir um Terminvereinbarung +43 (0) 3512 / 75230-228

2. Nötige Dokumente

Damit die Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt werden kann, benötigen Sie unterschiedliche Dokumente – abhängig von Ihrer Lebenssituation:

a) Verheiratete Kindesmutter („eheliches Kind“)

  • Staatsbürgerschafts-Nachweis der Eltern
  • Geburtsurkunde der Eltern
  • standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn) der Eltern

b) Unverheiratete Kindesmutter („uneheliches Kind“)

  • Staatsbürgerschafts-Nachweis der Mutter
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. Ingenieurin) der Mutter

c) Geschiedene oder verwitwete Kindesmutter

  • Staatsbürgerschafts-Nachweis der Mutter
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • standesamtliche Heiratsurkunde der Mutter
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde)
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. Ingenieurin) der Mutter

3. Geburtsurkunde und Kosten

Nach erfolgter Erstbeurkundung können Sie eine weitere Geburtsurkunde bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zur späteren Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Kosten:

  • Anlässlich der Geburt eines Kindes: Bei Ausstellung innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt sind bis zu zwei Geburtsurkunden gebührenfrei. Dies können zwei österreichische Geburtsurkunden oder eine österreichische sowie eine internationale Geburtsurkunde sein.
  • Spätere/weitere Geburtsurkunden, die nicht durch die Geburt veranlasst sind: 13,10 Euro pro Urkunde (davon 11,- Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

4. Fristen und Regeln für den Vornamen des Neugeborenen

Frist:

Sie müssen den Vornamen Ihres Kindes schriftlich gegenüber dem zuständigen Standesamt bekanntgeben. Dies erfolgt üblicherweise gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde.

Können Sie sich nicht gleich nach der Geburt für einen Vornamen entscheiden, haben Sie einen Monat Zeit. Innerhalb dieser Frist müssen Sie beim Standesamt vorsprechen und den Vornamen beurkunden lassen.

Mehr zum Thema:

Quelle:

Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at: https://www.help.gv.at/....., herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise. https://www.help.gv.at/.....


 

Eheschliessung

  1. Standesamtliche Trauung/Eingetragene Partnerschaft anmelden
  2. Nötige Dokumente
  3. Kosten
  4. Namensführung und Namensänderung

1. Standesamtliche Trauung/Eingetragene Partnerschaft anmelden

Wenn Sie in der Stadt Spielberg standesamtlich heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten, ist das Standesamt Spielberg für Sie zuständig. Dazu bestellen Sie beim Standesamt das sogenannte „Aufgebot“ – das ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. der Verpartnerung. Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie in Spielberg heiraten wollen, müssen Sie nicht in Spielberg gemeldet sein.

Für Eheschließungen bzw. Verpartnerungen im Ausland beachten Sie bitte die Voraussetzungen zur Anmeldung und Gültigkeit Link: https://www.help.gv.at/......

So gehen Sie vor:

  1. Legen Sie Ihren Wunsch-Hochzeitstermin sowie mögliche Alternativtermine fest.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Standesamt Spielberg unter +43 (0) 3512 / 75230-228, um die Niederschrift aufzunehmen.
  3. Bereiten Sie die nötigen Dokumente vor.
  4. Überlegen Sie, welche Art der Namensführung Sie nach der Heirat wünschen.

Gültigkeit des Aufgebots:

Die Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. der eingetragenen Partnerschaft kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin durchgeführt werden. Sie können jedoch bereits davor einen Termin für die standesamtliche Trauung/Verpartnerung reservieren. Kontaktieren Sie dazu das Standesamt Spielberg unter +43 3512 75230-228 oder per E-Mail an standesamt@spielberg.at.

Trauzeugen

Mittlerweile sind bei der standesamtlichen Heirat keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber auch weiterhin mit einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Beachten Sie, dass Trauzeugen volljährig sein müssen.

2. Nötige Dokumente

Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:

a) Volljährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

b) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bereits verheiratet bzw. verpartnert waren, benötigen zusätzlich zu a):

  • Heiratsurkunden aller Vorehen bzw. Partnerschaftsurkunden aller vorher eingetragenen Partnerschaften
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung) https://www.help.gv.at/..... bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaften Sterbeurkunde

c) Ausländische StaatsbürgerInnen:

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt Spielberg an, unter +43 (0) 3512 / 75230-228 oder per E-Mail an standesamt@spielberg.at

Quelle:

Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, Link: https://www.help.gv.at/..... vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise. Link: https://www.help.gv.at/.....

3. Kosten

Die Kosten der Eheschließung setzen sich aus fixen sowie variablen Gebühren zusammen. Die Ausstellung zusätzlicher Dokumente kann weitere Kosten verursachen. Die Gestaltung der Trauungszeremonie (zum Beispiel die Wahl eines Exklusiv-Trauungsortes hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten.

4. Namensführung und Namensänderung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt können Sie auch festlegen, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welche(n) Namen Sie und Ihr Ehepartner tragen können.

Mehr zum Thema:


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