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Soforthilfefonds

SPIELBERG HILFT – Soforthilfefonds eingerichtet

Soforthilfe

Die Bundesregierung hat aufgrund der momentanen Herausforderungen für die Wirtschaft ein 38 Milliarden Euro Paket für die vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land aufgestellt.

Um auch für die vielen fleißigen ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer rasche Hilfe anbieten zu können, wurde von unserem Stadtrat gemeinsam mit allen Fraktionsvorsitzenden einstimmig und über alle Parteien hinweg ein Hilfspaket beschlossen.

Anträge für den mit 50.000 Euro dotierten Soforthilfefonds können ab April 2020 bei der Stadtgemeinde gestellt werden. Der festgesetzte Sockelbetrag von 300 Euro kann mit einem Zuschlag pro im Haushalt lebendem Kind auf insgesamt max. 500 Euro erhöht werden.

Bei Rückfragen stehen wir gerne telefonisch im Bürgerservicebüro zur Verfügung.


 Richtlinien für die Inanspruchnahme:

  1. Der Soforthilfefonds der Stadtgemeinde Spielberg wurde eingerichtet, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Notlage geraten sind, rasche Hilfe in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit bieten zu können.

  2. Der Fonds ist mit € 50.000,-- begrenzt. Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt nach Prüfung der Unterlagen vorrangig nach dem individuellen Bedarf. Eine Antragstellung ist bis 31.12.2021 möglich.

  3. Die Zuwendungen sind für Personen vorgesehen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Spielberg haben.

  4. Die Höhe der Unterstützung beträgt € 300,-- pro Haushalt. Für jedes im Haushalt lebende Kind wird der Betrag um je € 50,-- erhöht.

  5. Der Unterstützungsbetrag wird einmalig pro Haushalt gewährt und ist nicht zurückzuzahlen.

  6. Für die Erlangung der Unterstützung aus dem Soforthilfefonds sind neben dem wahrheitsgetreuen Ausfüllen dieses Antrages nachstehende Dokumente an das Stadtamt zu übermitteln: 

    • Bestätigung des Arbeitgebers/AMS über die Kurzarbeit/Arbeitslosigkeit
    • Einkommensnachweise 

  7. Ein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus dem Soforthilfefonds besteht nicht.

Die Stadtgemeinde Spielberg behält sich vor, die sofortige Rückzahlung des gewährten Betrages zu verlangen, wenn sich herausstellt, dass der/die UnterstützungswerberIn im Zusammenhang mit der Erlangung der Zuwendung unrichtige oder falsche Angaben gemacht hat.

 Formular:

Laden Sie das Formular "Antrag Soforthilfefonds" auf Ihren Computer.
 
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Dateiname: Antrag Soforthilfefonds.pdf
Typ: application/pdf
Grösse: 158 KB
 
 
 

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