Verfahrensablauf
- Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (Meldezettel) ausgefüllt werden.
- Anmeldungen per Fax oder Internet sind nicht möglich.
- Verantwortlich für die Anmeldung sind die UnterkunftnehmerInnen.
◦ Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
◦ Besachwaltete Menschen müssen von den UnterkunftgeberInnen bzw. SachwalterInnen angemeldet werden. - Nichtösterreichische StaatsbürgerInnen: Die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts müssen beachtet werden.
- Eintragung in das Standarddokumentenregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet, vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumentenregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Stadtgemeinde Spielberg.








