Woraus besteht das Betreuungspaket der Volkshilfe Steiermark?
DIE BETREUUNG
Eine WohnbetreuerIn der Volkshilfe Steiermark unterstützt Sie dabei, sicher und selbstbestimmt zu wohnen und steht von Montag bis Freitag mit folgenden Unterstützungsleistungen zur Verfügung:
Informationen, Beratung und Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten auf Wunsch der BewohnerInnen. Beispiele dafür sind Organisation und Vermittlung der mobilen Sozial- und Gesundheitsdienste (Hauskrankenpflege, Pflegehilfe, Heimhilfe, Essen Zuhause...) oder anderer Leistungen von Dritten (Reinigung der Wohnung - regelmäßig oder Großreinigungen -, Wäscheservice, Physiotherapie, Friseur, Fußpflege usw.). Diese Leistungen werden direkt zwischen dem jeweiligen Dienstleister und der jeweiligen BewohnerIn abgerechnet. Weiters hilft die WohnbetreuerIn den BewohnerInnen bei der Beschaffung von Heilbehelfen, Organisation von ärztlicher Hilfe, Organisation von Besuchsdiensten und Begleitungen, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten.
Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten, Vermittlung, Organisation bzw. Unterstützung bei gewünschten Freizeitaktivitäten, Organisation von hausinternen Veranstaltungen (auf Wunsch der BewohnerInnen)
Aktivierung als Vorsorge zur Erhaltung der körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit:
Durch Maßnahmen zur Hebung der individuellen Lebensqualität sollen Vereinsamung und Krankenhausaufenthalte vermieden bzw. hinausgezögert werden. Beispiele dafür sind Mobilisation, Unterstützung der Feinmotorik durch Bastelaktivitäten, Geschicklichkeitsübungen, Tanzen, Spielen, Lesen, musikalische Betätigungen, Gedächtnisübungen, Erinnerung aus vergangenen Tagen erzählen und bearbeiten. Angeboten werden solche Aktivitäten mindestens einmal pro Woche zur körperlichen und ebenfalls einmal pro Woche zur seelischen/geistigen Aktivierung. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Abwesenheitsdienst: Blumen gießen, Wohnung lüften, Briefkasten entleeren
Konfliktlösung: Die BetreuerIn kümmert sich bei Bedarf auch um die Innenbeziehungen der BewohnerInnen und steht bei der Lösung von Konflikten hilfreich zur Seite.
DAS NOTRUFTELEFON - Sicherheit auf Knopfdruck
Das Notruftelefon gewährleistet schnelle Hilfe auf Knopfdruck. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Das Notruftelefon ist nicht verpflichtend, wird jedoch von der Volkshilfe dringend empfohlen. Die Kosten dafür sind im Betreuungspaket nicht enthalten, es fallen also zusätzliche Kosten an (monatlich ca. € 24,- für das Notruftelefon, und zusätzlich die Kosten für die notwendige Festnetzleitung).
- Damit wir Ihre Notrufanlage installieren können, benötigen Sie 4 Dinge:
- einen aktiven Festnetzanschluss des Anbieters „A1“ (vormals TELEKOM)**
- eine PD3 Telefonsteckdose (ist bereits in der Wohnung vorinstalliert)
- eine Stromsteckdose in unmittelbarer Nähe zur Telefonsteckdose (ebenso vorhanden)
- einen Schlüsselsafe vor Ihrer Wohnungstür für die Rettung
(kostet einmalig € 75,-, sofern diese Kosten nicht vom Bauträger übernommen werden)
*Tarife Stand Februar 2014, Änderungen durch Vorgabe der Landesregierung vorbehalten. Die Bemessungsgrundlage für die Einstufung in das „Betreute Wohnen“ ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen (Pensionen und sonstige Einkommen) inklusive der Ausgleichszulage. Der 13. und 14. Bezug sowie Beihilfeleistungen wie z.B. Wohnbeihilfe, Pflegegeld oder sonstige Beihilfen werden bei der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt. Siehe auch Seite 4 für die Details.
**Achtung: Es MUSS ein Anschluss der Fa. A1-TELEKOM sein. Andere Anbieter wie UPC, Kabel, Tele2 etc. funktionieren leider nicht. Wenn Sie in Ihrer alten Wohnung bereits einen Festnetz-Anschluss haben, müssen Sie diesen bei Auszug kündigen! Für den notwendigen Neuanschluss und einer eventuellen Rufnummernmitnahme nehmen Sie bitte VOR Einzug ins Betreute Wohnen direkt mit der Telekom Kontakt auf (Hr. Günter MANDL, Tel. 0664/66 26553, guenter.mandl@a1telekom.at).
Eine eventuell anfallende einmalige Anschlussgebühr und die monatlichen Kosten für den Festnetzanschluss sind von Ihnen zu tragen.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um im „Betreuten Wohnen“ einziehen zu können?
Laut Auszug aus der Förderungsvereinbarung mit dem Land Steiermark müssen Sie mindestens 55 Jahre alt sein und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre persönlichen Lebensumstände erfordern einen Wohnungswechsel in das „Betreute Wohnen“.
- Die aktuelle häusliche Wohnsituation reicht nicht aus, um die Sicherung der Bedürfnisse des Alltages zu gewährleisten.
- Sie können zur Sicherung des Lebensbedarfs in ihrer bisherigen Wohnsituation nicht verbleiben.
Nicht möglich ist der Einzug ins „Betreute Wohnen“ wenn:
- Sie den Förderungsbestimmungen der Stmk. Wohnbauförderung nicht entsprechen.
- Sie einen höheren Pflegebedarf haben, als durch die von den Mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten angebotenen Leistungen abgedeckt werden kann.
- Sie einen erhöhten psychiatrischen Betreuungsbedarf aufweisen.
- Sie selbst- oder fremdgefährdent sind.
- Sie ein Suchtproblem haben und Sie somit nicht von uns betreut werden können oder wegen akuter Suchtprobleme nicht allein wohnfähig sind.
Einkommens-Höchstgrenze (gilt nur für wohnbaugeförderte Projekte):
- Um in „Betreutes Wohnen“ einziehen zu können, darf Ihr Jahres-Nettoeinkommen (z.B. Pensionen) € 34.000,- nicht überschreiten. Für die 2. Person in der gleichen Wohnung erhöht sich die Grenze um 50% auf insgesamt € 51.000,-.