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FAQ's

Fragen und Antworten

  • Ist Pflege im Betreuungspaket enthalten? +

    Nein.

    Wenn Sie aber Pflege durch Mobile Dienste in Anspruch nehmen wollen, so ist das natürlich möglich. Die Kosten hiefür müssen aber von den BewohnerInnen selbst getragen werden (wie vielleicht schon jetzt in Ihrer bisherigen Wohnung auch).

    Beispiele dafür sind:

    • Essen Zuhause

    • Mobile Sozial- und Gesundheitsdienste (HeimhelferInnen, PflegehelferInnen und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen)

    Die WohnbetreuerIn unterstützt Sie aber bei der Bestellung der genannten Leistungen und auch weiterer Dienste (z.B. mobiler Friseur).

  • Ist Essen im Betreuungspaket enthalten? +

    Nein.

    Sollten Sie aber nicht mehr selbst kochen können oder wollen, dann hilft Ihnen die WohnbetreuerIn dabei, einen Essenszustelldienst zu kontaktieren und dort Ihr Essen zu bestellen (falls ein solcher Dienst in der Gemeinde angeboten wird).

  • Ist die Reinigung meiner Wohnung im Betreuungspaket enthalten? +

    Nein.

    Sollten Sie aber nicht mehr selbst putzen können oder wollen, dann hilft Ihnen die WohnbetreuerIn dabei, einen Reinigungsdienst zu finden. Die WohnbetreuerIn reinigt in keinem Fall die Wohnungen der BewohnerInnen.

  • Was ist der Unterschied zu „normalen“ Seniorenwohnungen? +

    • Betreuung durch die WohnbetreuerIn vor Ort (siehe auch Seite 1). Die WohnbetreuerIn ist in der Regel an allen Werktagen anwesend (Stundenausmaß zwischen 4 und 8 Stunden am Tag), nicht jedoch an Wochenenden und Feiertagen.

    • Der Gemeinschaftsraum (mit eigener Küche) für gemeinsame Aktivitäten der BewohnerInnen (Kochen, Backen, Feiern, Spielen, Aktivitäten für Körper und Geist ...)

    • Notruftelefon

    Die monatlichen Kosten belaufen sich auf € 277,- monatlich. Dieser Betrag wird – je nach Einkommen - sowohl vom Land Steiermark als auch von der jeweiligen Gemeinde gestützt.

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Amtstafel

  • Allgemeine Information +

    Auf unserer digitalen Amtstafel finden Sie wichtige Dokumente, Verlautbarungen und Kundmachungen der Stadtgemeinde Spielberg, , wobei wir darauf hinweisen möchten, dass in der digitalen Version kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.
    Die rechtlich relevante Amtstafel der Stadtgemeinde Spielberg befindet sich rechts neben dem Haupteingang zum Stadtamt.

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