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Betreuungspaket

Woraus besteht das Betreuungspaket der Volkshilfe Steiermark?

DIE BETREUUNG

Eine WohnbetreuerIn der Volkshilfe Steiermark unterstützt Sie dabei, sicher und selbstbestimmt zu wohnen und steht von Montag bis Freitag mit folgenden Unterstützungsleistungen zur Verfügung:

Informationen, Beratung und Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten auf Wunsch der BewohnerInnen. Beispiele dafür sind Organisation und Vermittlung der mobilen Sozial- und Gesundheitsdienste (Hauskrankenpflege, Pflegehilfe, Heimhilfe, Essen Zuhause...) oder anderer Leistungen von Dritten (Reinigung der Wohnung - regelmäßig oder Großreinigungen -, Wäscheservice, Physiotherapie, Friseur, Fußpflege usw.). Diese Leistungen werden direkt zwischen dem jeweiligen Dienstleister und der jeweiligen BewohnerIn abgerechnet. Weiters hilft die WohnbetreuerIn den BewohnerInnen bei der Beschaffung von Heilbehelfen, Organisation von ärztlicher Hilfe, Organisation von Besuchsdiensten und Begleitungen, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten.

Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten, Vermittlung, Organisation bzw. Unterstützung bei gewünschten Freizeitaktivitäten, Organisation von hausinternen Veranstaltungen (auf Wunsch der BewohnerInnen)

Aktivierung als Vorsorge zur Erhaltung der körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit:
Durch Maßnahmen zur Hebung der individuellen Lebensqualität sollen Vereinsamung und Krankenhausaufenthalte vermieden bzw. hinausgezögert werden. Beispiele dafür sind Mobilisation, Unterstützung der Feinmotorik durch Bastelaktivitäten, Geschicklichkeitsübungen, Tanzen, Spielen, Lesen, musikalische Betätigungen, Gedächtnisübungen, Erinnerung aus vergangenen Tagen erzählen und bearbeiten. Angeboten werden solche Aktivitäten mindestens einmal pro Woche zur körperlichen und ebenfalls einmal pro Woche zur seelischen/geistigen Aktivierung. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

Abwesenheitsdienst: Blumen gießen, Wohnung lüften, Briefkasten entleeren

Konfliktlösung: Die BetreuerIn kümmert sich bei Bedarf auch um die Innenbeziehungen der BewohnerInnen und steht bei der Lösung von Konflikten hilfreich zur Seite.


DAS NOTRUFTELEFON - Sicherheit auf Knopfdruck

Das Notruftelefon gewährleistet schnelle Hilfe auf Knopfdruck. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Das Notruftelefon ist nicht verpflichtend, wird jedoch von der Volkshilfe dringend empfohlen. Die Kosten dafür sind im Betreuungspaket nicht enthalten, es fallen also zusätzliche Kosten an (monatlich ca. € 24,- für das Notruftelefon, und zusätzlich die Kosten für die notwendige Festnetzleitung).

  • Damit wir Ihre Notrufanlage installieren können, benötigen Sie 4 Dinge:
  • einen aktiven Festnetzanschluss des Anbieters „A1“ (vormals TELEKOM)**
  • eine PD3 Telefonsteckdose (ist bereits in der Wohnung vorinstalliert)
  • eine Stromsteckdose in unmittelbarer Nähe zur Telefonsteckdose (ebenso vorhanden)
  • einen Schlüsselsafe vor Ihrer Wohnungstür für die Rettung
    (kostet einmalig € 75,-, sofern diese Kosten nicht vom Bauträger übernommen werden)

*Tarife Stand Februar 2014, Änderungen durch Vorgabe der Landesregierung vorbehalten. Die Bemessungsgrundlage für die Einstufung in das „Betreute Wohnen“ ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen (Pensionen und sonstige Einkommen) inklusive der Ausgleichszulage. Der 13. und 14. Bezug sowie Beihilfeleistungen wie z.B. Wohnbeihilfe, Pflegegeld oder sonstige Beihilfen werden bei der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt. Siehe auch Seite 4 für die Details.

**Achtung: Es MUSS ein Anschluss der Fa. A1-TELEKOM sein. Andere Anbieter wie UPC, Kabel, Tele2 etc. funktionieren leider nicht. Wenn Sie in Ihrer alten Wohnung bereits einen Festnetz-Anschluss haben, müssen Sie diesen bei Auszug kündigen! Für den notwendigen Neuanschluss und einer eventuellen Rufnummernmitnahme nehmen Sie bitte VOR Einzug ins Betreute Wohnen direkt mit der Telekom Kontakt auf (Hr. Günter MANDL, Tel. 0664/66 26553, guenter.mandl@a1telekom.at).
Eine eventuell anfallende einmalige Anschlussgebühr und die monatlichen Kosten für den Festnetzanschluss sind von Ihnen zu tragen.

 

Amtstafel

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