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Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um im „Betreuten Wohnen“ einziehen zu können?

Laut Auszug aus der Förderungsvereinbarung mit dem Land Steiermark müssen Sie mindestens 55 Jahre alt sein und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre persönlichen Lebensumstände erfordern einen Wohnungswechsel in das „Betreute Wohnen“.
  • Die aktuelle häusliche Wohnsituation reicht nicht aus, um die Sicherung der Bedürfnisse des Alltages zu gewährleisten.
  • Sie können zur Sicherung des Lebensbedarfs in ihrer bisherigen Wohnsituation nicht verbleiben.

Nicht möglich ist der Einzug ins „Betreute Wohnen“ wenn:

  • Sie den Förderungsbestimmungen der Stmk. Wohnbauförderung nicht entsprechen.
  • Sie einen höheren Pflegebedarf haben, als durch die von den Mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten angebotenen Leistungen abgedeckt werden kann.
  • Sie einen erhöhten psychiatrischen Betreuungsbedarf aufweisen.
  • Sie selbst- oder fremdgefährdent sind.
  • Sie ein Suchtproblem haben und Sie somit nicht von uns betreut werden können oder wegen akuter Suchtprobleme nicht allein wohnfähig sind.

Einkommens-Höchstgrenze (gilt nur für wohnbaugeförderte Projekte):

  • Um in „Betreutes Wohnen“ einziehen zu können, darf Ihr Jahres-Nettoeinkommen (z.B. Pensionen) € 34.000,- nicht überschreiten. Für die 2. Person in der gleichen Wohnung erhöht sich die Grenze um 50% auf insgesamt € 51.000,-.

Amtstafel

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    Auf unserer digitalen Amtstafel finden Sie wichtige Dokumente, Verlautbarungen und Kundmachungen der Stadtgemeinde Spielberg, , wobei wir darauf hinweisen möchten, dass in der digitalen Version kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.
    Die rechtlich relevante Amtstafel der Stadtgemeinde Spielberg befindet sich rechts neben dem Haupteingang zum Stadtamt.

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