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Fundbüro

Das Spielberger Fundbüro registriert und verwahrt alle in Spielberg abgegebene Fundsachen.

finden

In der Regel dauert es einige Tage, mitunter aber auch mehrere Wochen und Monaten, bis eine Fundsache auch tatsächlich im Stadtamt Spielberg abgegeben wird. Per E-Mail oder über unseren Online-Service können Sie schnell und unkompliziert Ihre Verlustanzeige aufgeben.

Alle Gegenstände können, während der Öffnungszeiten, im Bürgerservicebüro abgeholt werden..


Fundgegenstände:


Fundsache abholen:

  • Beschreibung
  • Benötigte Unterlagen
  • Besonderheiten
  • Rechtliche Grundlagen

Wenn Sie etwas verloren haben, kann es sein, dass der Finder diesen Gegenstand im Fundbüro der Stadtgemeinde Spielberg abgeben hat. Bis der Gegenstand im Fundbüro registriert ist, kann es einige Tage dauern.

Wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse ermitteln lassen, benachrichtigen wir Sie automatisch.

Ansonsten können Ihren Verlust telefonisch, schriftlich oder mit einer Verlustanzeige online melden.

Dazu benötigen wir folgende Angaben:

  • Name und Adresse des Verlierers
  • Datum des Verlustes
  • Ort des Verlustes
  • genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes

Sie erhalten eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand tatsächlich bei uns registriert ist. Wenn Sie nichts von uns hören, konnten wir den Gegenstand leider nicht ermitteln.
Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis,schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachtgebers möglich.
  • Minderjährige benötigen schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
  • Bei verlorenem Mobiltelefon: Eigentumsnachweis oder Benachrichtigungsschreiben des Mobilfunkanbieters
  • Bei verlorenem Schlüssel: Vergleichs- oder Zweitschlüssel

Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass wir ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen können. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige später zurücknehmen.

Wichtige Links:

Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich im SPG und ABGB geregelt. Das Fundwesen fällt seit 2003 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen. Funde werden bis zu einem Jahr nach Abgabe auf dem Fundamt verwahrt. Der Eigentumsanspruch des ursprünglichen Besitzers bleibt bis zur erfolgten Verwertung der Gegenstände aufrecht.


Kontakt Fundbüro

Fundbüro der Stadt Spielberg
Marktpassage 1/B1 (1. OG)
A 8724 Spielberg

Das Fundbüro finden Sie im Bürgerservice im 1. Stock des Stadtamt Spielberg.

    Rufen Sie uns an             Senden Sie uns ein Mail

    Online Verlustmeldung

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